Verschärfte Corona-Regelungen

Am 28. Oktober 2020 beschlossen die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eine Verschärfung der „Corona-Maßnahmen“. Die Maßnahmen treten ab dem 2. November 2020 in Kraft. Die neuen Regelungen könnten Auswirkungen auf die Durchführung von Gesellschaftsjagden ab dem 2. November 2020 haben.

Zunächst gilt jedoch, dass Gesellschaftsjagden, die vor dem 2. November 2020 abgehalten werden, von diesen Verschärfungen NICHT betroffen sind. Eine Absage ist daher NICHT zwingend erforderlich. Bis dahin sind nach wie vor die jeweils gültigen Corona-Verordnungen der Bundesländer zu beachten!

Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) stellte bereits eine Anfrage an das zuständige Ministerium, wie die jüngsten Verschärfungen in Bezug auf die Durchführung von Gesellschaftsjagden in Rheinland-Pfalz auszulegen sind.

Unser Ziel ist, so schnell wie möglich informieren zu können, ob und in wie weit Gesellschaftsjagden unter Corona-Bedingungen durchzuführen sind. Daher bittet der LJV darum, auch die Gesellschaftsjagden, die ab dem 2. November 2020 stattfinden, bislang noch nicht abzusagen.

Da im Frühjahr 2020 die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken in einem Schreiben an den LJV die Jagd als notwendig erachtete, rechnet der Verband mit einem Signal des zuständigem Ministeriums, dass derartige Jagden doch weiterhin erlaubt sein könnten.

Sobald es neue Informationen gibt, werden diese auf den Kanälen des LJV veröffentlicht.