Brauchbarkeitsprüfung 2025

Die Brauchbarkeitsprüfung der Kreisgruppe Cochem-Zell findet am Freitag, den 19.09.2025 um
8.30 Uhr statt. Der Prüfungsort wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Geprüft wird gemäß den Bestimmungen der Prüfungsordnung zur Feststellung der Brauchbarkeit von
Jagdhunden vom 1. April 2020. Rechtsgrundlage ist das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz (§36
LJagdG).
Mitzubringen sind: ggf. Schleppwild (das Wild muss in einem natürlichen und frischem Zustand
sein), Schrotflinte u. Patronen (bleifrei), Jagdschein und Impfausweis mit Nachweis der Tollwut-
impfung des Hundes sowie Prüfungszeugnisse von bestandenen Verbandsprüfungen bzw. von
bestandenen Teilfächern der Brauchbarkeitsprüfung.
Prüfungsleiter: Edmund Kohl, Forsthaus, 54524 Klausen, mail:forsthaus.klausen@gmx.de
Anmeldungen an die Hundeobleute Thomas Sieb (thomas-sieb@gmx.de) oder Marlies Berger
(marialuise.gorgass@gmx.de). Die Prüfungsgebühr beträgt 110,00 Euro für Mitglieder des
Landesjagdverbandes, für Nichtmitglieder 150,00 Euro.

Thomas Sieb
Hundeobmann

 

Kreisgruppe Cochem-Zell im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.

Antrag auf einen Zuschuss für den Kauf oder die Reparatur einer Hundeschutzweste

Die Kreisgruppe Cochem-Zell stellt ihren Mitgliedern für den Kauf bis zu 250,- € oder die
Reparatur bis zu 100,- € einer Hundeschutzweste zur Verfügung. Hierfür wird für das Jagdjahr
2025 ein Betrag in Höhe von 5.000, – € bereitgestellt und in der Reihenfolge des Eingangs der
Anträge verwendet.
Eigentümer (Mitglieder der Kreisgruppe) von brauchbaren Jagdhunden (Nachweis mindestens durch
bestandene Brauchbarkeitsprüfung) werden bei Nachweis der aktiven Teilnahme an fünf
Drückjagden oder Nachweis von fünf Nachsuchen auf Schalenwild und gegen Vorlage der
Rechnung für die Weste finanziell unterstützt. Der Nachweis erfolgt durch die Unterschrift des
Jagdpächters. Der Antrag kann schon eingereicht werden, der Drückjagd-/Nachsuchen-Nachweis
kann nachgereicht werden. Der geschäftsführende Vorstand behält sich vor, die Anträge zu prüfen
und über die Gewährung des Zuschusses zu entscheiden.
Die Auszahlung wird voraussichtlich bis März 2026 erfolgen.

 

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